Allgemeine Verkaufsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Gegenstand - Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Warenverkäufe (nachfolgend "Produkte"), die zwischen der Gesellschaft Alex-elec, Handelsname Alex-elc, (nachfolgend "Verkäufer") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") abgeschlossen werden, ungeachtet aller gegenteiligen Klauseln, die in den Dokumenten des Kunden enthalten sind, insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedem Kunden systematisch vor jeder Auftragserteilung mitgeteilt.

Die Aufgabe einer Bestellung impliziert die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Artikel 2: Produktinformationen

Die Abmessungen, Farben und Gewichte bestimmter Materialien, die natur- oder herstellungsbedingten Schwankungen unterliegen, unterliegen den üblichen Toleranzen. Der Kunde verzichtet darauf, sich auf geringfügige Abweichungen zwischen der Bestellung und dem gelieferten Produkt zu berufen.

 

Artikel 3: Bestellung

Der vom Verkäufer erstellte Kostenvoranschlag ist für den Verkäufer während der im Kostenvoranschlag angegebenen Optionsfrist verbindlich.

Jede Bestellung muss, um gültig zu sein, Gegenstand eines schriftlichen und vom Kunden unterzeichneten Auftrags und einer Bestätigung des Verkäufers sein. Die von den Mitarbeitern des Verkäufers vermittelten Verkäufe sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich.

Der Vertrag wird somit entweder am Datum der Bestätigung der Bestellung des Kunden durch den Verkäufer oder an der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden endgültig abgeschlossen.

Die auf der Website www.containersbrilock.com getätigten Verkäufe gelten als bestätigt, sobald der Kunde die Zahlung für diese Bestellung ganz oder teilweise über das Bestellsystem der genannten Website getätigt hat.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, die aus irgendeinem Grund einen anormalen Charakter aufweist, oder weil der Vorrat des bestellten Produkts erschöpft und nicht wiederauffüllbar ist.



Artikel 4: Änderung der Bestellung

Keine Bestellung kann nach der Bestätigung durch den Verkäufer storniert oder geändert werden, es sei denn, der Verkäufer stimmt dem ausdrücklich zu. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

Geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.

 

Artikel 5: Preise und Rechnungsstellung

Die Preise verstehen sich netto, ohne Mehrwertsteuer, ab Lager. Im Falle einer versicherten Lieferung durch den Verkäufer werden die Kosten für die Lieferung im Angebot angegeben.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Verkaufspreise jederzeit einseitig zu ändern.

Die Preise werden auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen berechnet, wobei insbesondere die zu erbringenden Leistungen, die Art, das Gewicht und das Volumen der zu transportierenden Waren und die zu befahrenden Strecken berücksichtigt werden. Die Preise enthalten keine Zölle, Steuern, Abgaben und Gebühren, die aufgrund von Steuer- oder Zollvorschriften anfallen (z. B. Verbrauchssteuern, Einfuhrzölle usw.) und die ausschließlich vom Kunden zu tragen sind.

 

Artikel 6: Lieferungen

6.1.Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Übergabe des Produkts an den Kunden an dem in der Bestellung angegebenen Ort, durch einfache Bereitstellungsanzeige oder durch Auslieferung an einen Spediteur. Im Falle der Abholung und des Transports der Produkte durch den Kunden muss dieser unbedingt die Verzurrsysteme twist lock verwenden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für seine Produkte, wenn dieses System nicht verwendet wird.

6.2. Fristen

Die Liefer- oder Bereitstellungsfristen werden nur auf Anfrage und als Richtwert angegeben. Folglich gibt eine verspätete oder unvollständige Lieferung dem Kunden weder das Recht, die Bestellung zu stornieren, noch das Recht, irgendeine Entschädigung zu fordern.

 

Artikel 7: Transport - Gefahrenübergang

Die Gefahr für die Produkte geht mit der Bereitstellung oder dem Versand der Produkte aus den Lagern des Verkäufers auf den Kunden über.

Daraus folgt, dass die Waren unabhängig von der Lieferart und selbst bei einem vom Verkäufer versicherten Transport immer auf Risiko des Kunden reisen, und zwar trotz der Eigentumsvorbehaltsklausel, die auf die verkauften Waren Anwendung findet.

Der Verkäufer kann nicht für die Wahl des Transportunternehmens haftbar gemacht werden.

Bei Lieferung an den vom Kunden benannten Ort :

  Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch ein am Lieferort ankommendes Transportfahrzeug verursacht werden, wenn diese Schäden auf einen schwierigen Zugang und/oder ein ungeeignetes Gelände zurückzuführen sind;
  Der Kunde muss die Führung der Manöver übernehmen, die für den Zugang und die Bewegung innerhalb oder außerhalb seiner Einrichtungen erforderlich sind;
  Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wenn der Verkäufer an dem für die Lieferung vorgesehenen Tag nicht liefern konnte, weil der Zugang durch den Kunden nicht möglich war, weil er sich bei der Uhrzeit oder dem Ort der Lieferung geirrt hat oder in jedem anderen vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Fall (unpassierbarer Zugang, Unwetter, Straßensperre usw.), werden dem Kunden die Kosten für die Rücksendung und die zweite Präsentation der Ware in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für den Fall, dass er einen Fehler in Bezug auf das bestellte und gelieferte Produkt gemacht hat.

 

Artikel 8: Umgang

Die Angabe "Handling" auf den Preisvorschlägen oder Rechnungen des Verkäufers bezieht sich auf einen Preis, der für einen einzigen Transport, ein einziges Handling durch ein einziges Fahrzeug, das mit einem Handlingmittel ausgestattet ist, mit einer vorgesehenen Entladung hinter oder neben dem Fahrzeug angegeben oder in Rechnung gestellt wird.

Auch wenn dem Verkäufer mit der Bestellung ein Zugangsplan zur Verfügung gestellt wird, wird dem Kunden jede zusätzliche Leistung, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vorgangs erforderlich ist, wie z. B. die Vorbereitung eines Zugangs, das Verkeilen, das spezielle Heben oder Ähnliches, zusätzlich zum am Tag der Lieferung gültigen Stundenpreis in Rechnung gestellt.

 

Artikel 9: Empfang - Reklamationen

Bei der Lieferung der Produkte unter den in Artikel 6.1 genannten Bedingungen ist es Aufgabe des Kunden (oder seines Vertreters), den Zustand der Produkte vor dem Entladen zu überprüfen.

Im Falle eines Mangels oder einer Beschädigung muss der Kunde sofort alle notwendigen Vorbehalte beim Spediteur unter den in Artikel L.133-3 des Handelsgesetzbuches genannten Bedingungen anmelden (Vorbehalte auf einer Empfangsbestätigung, die innerhalb von drei Tagen, Feiertage nicht eingeschlossen, per Einschreiben bestätigt werden muss). Er muss auch den Verkäufer innerhalb der gleichen Frist darüber informieren.

Darüber hinaus muss im Falle einer nicht konformen oder strittigen Lieferung jede Reklamation innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer gerichtet werden, um nicht ausgeschlossen zu werden.

Abgesehen von geringfügigen Fällen der Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte hat der Kunde das Recht, die Produkte kostenlos zu ersetzen, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung oder Schadensersatzansprüche.

 

Artikel 10: Rücksendungen

Ohne Zustimmung des Verkäufers werden angenommene Waren nicht zurückgenommen.

 

Artikel 11: Garantien

Der Verkäufer gewährt keine vertragliche Garantie für die verkauften Waren, mit Ausnahme von neuen Modulgebäuden und neuen Kühlcontainern.

In Bezug auf die Kühlmodule :

Ungeachtet der Artikel 1641 ff. des Zivilgesetzbuches verpflichtet sich der Verkäufer lediglich, das fehlerhafte Produkt innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf zu ersetzen, unter Ausschluss jeglicher Entschädigungen für Nebenkosten wie Ausbau oder Wiedereinbau oder Schadenersatz für Stillstand oder andere Schäden. In keinem Fall haftet er über die Haftung seiner eigenen Lieferanten hinaus und in jedem Fall nicht über den Betrag des verkauften Produkts hinaus.

Der Verkäufer gewährt keine vertragliche Garantie für Kühlmodule, die aus dem Gebiet von Frankreich-Metropolitan herausgebracht werden.

Die vertragliche Garantie beträgt 5 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Produkts. Sie wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass das Produkt nicht verändert wurde, dass es nicht zweckentfremdet wurde und dass der Kunde die vom Verkäufer vorgeschriebenen Hinweise zur Pflege, Reinigung und Überprüfung des Produkts beachtet hat.

Für die Inanspruchnahme der Garantie muss der Kunde, unter Androhung des Verfalls seiner Rechte, den Verkäufer unverzüglich schriftlich über das Vorhandensein eines Mangels am Produkt nach dessen Entdeckung informieren.

Im Falle einer Reklamation im Rahmen der Garantie hat der Kunde in keinem Fall das Recht, die Zahlung zu verzögern oder einen Abzug von den geschuldeten Beträgen vorzunehmen.

Die Garantie besteht ausschließlich in der Einsendung des als fehlerhaft erkannten Teils oder Elements. Sollte das Produkt nicht reparierbar sein, wird es kostenlos ersetzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere eine Rückerstattung.

Ausschlüsse

Fehler und Beschädigungen, die durch natürliche Abnutzung oder durch fehlerhafte Wartung, abnormale Nutzung des Produkts (insbesondere die Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und der Nutzungsempfehlungen des Verkäufers) oder durch eine vom Verkäufer nicht vorgesehene Veränderung des Produkts verursacht werden, sind von der Garantie ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers auf Mängel an seinem Material beschränkt, nicht jedoch auf Mängel, die im Zusammenhang mit der Integration oder dem Hinzufügen seiner Produkte zu denen Dritter auftreten. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden, einschließlich Betriebs- oder Gewinnverlusten, indirekten Verlusten oder Folgeschäden jeglicher Art, die dem Kunden oder einem Dritten entstehen.

 

Artikel 12: Zahlungsbedingungen

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Preis der Produkte immer in Euro angegeben wird und dass der Kunde die Kosten für die gewählte Zahlungsart trägt.

Der Preis ist bar ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung am Sitz des Verkäufers zu zahlen.

Die Annahme von Wechseln stellt weder eine Novation noch eine Abweichung von den oben genannten Bestimmungen dar.

Wird die Annahme von Wechseln verweigert oder eine Rechnung bei Fälligkeit nicht beglichen, kann der Verkäufer unbeschadet anderer Rechtsmittel alle laufenden Bestellungen aussetzen, und die geschuldeten Beträge führen ohne vorherige Inverzugsetzung zur Anwendung:

  Verzugszinsen in Höhe des dreifachen (3) gesetzlichen Zinssatzes auf die geschuldeten Beträge inklusive Mehrwertsteuer. Die Zinsen beginnen am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum und laufen bis zum Tag der vollständigen Zahlung aller geschuldeten Beträge weiter. Jeder angefangene Monat ist vollständig zu zahlen.
  Eine Pauschalentschädigung von 40 Euro für Inkassokosten, ungeachtet des Rechts des Verkäufers, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die Inkassokosten 40 Euro übersteigen. Der Betrag der Verzugszinsen und der Entschädigung für Inkassokosten kann von Rechts wegen mit jedem dem Kunden gewährten Rabatt verrechnet werden.

Darüber hinaus führt eine verspätete Zahlung zu :

  Die sofortige Fälligkeit aller ausstehenden Beträge, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, für weitere Lieferungen oder aus einem anderen Grund, es sei denn, der Verkäufer entscheidet sich für die Kündigung der entsprechenden Bestellungen,
  Das Recht, den Verkauf von Rechts wegen zu kündigen, wenn der Verkäufer dies für richtig hält, unbeschadet aller anderen Schadensersatzansprüche.

Die Auflösung trifft nicht nur die betreffende Bestellung, sondern auch alle früheren unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie bereits ausgeliefert sind oder sich in der Auslieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht.

Jede Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder jedes Element, das ein Insolvenzrisiko seitens des Kunden herbeiführen könnte, kann jederzeit eine Änderung der eventuell gewährten Zahlungsfristen rechtfertigen und die Forderung nach Barzahlung der laufenden und künftigen Bestellungen sowie nach bestimmten Sicherheiten rechtfertigen. In diesem Fall wird kein Skonto gewährt. Im Falle einer solchen Weigerung kann der Verkäufer den Verkauf kündigen.

In diesem Fall gehen die Kosten für die Abholung zu Lasten des Kunden, ebenso wie die eventuelle Erstellung jeglicher Zustandsfeststellung der Ware.

Jede vom Käufer geleistete Anzahlung bleibt dem Verkäufer als pauschale Entschädigung erhalten, unbeschadet aller anderen Klagen, die er aus diesem Grund gegen den Kunden erheben kann.

 

Artikel 13: Eigentumsvorbehaltsklausel

Die verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen Eigentum des Verkäufers.

In diesem Zusammenhang stellt die Übergabe eines Wechsels, eines Bank- oder Postschecks oder eines anderen Wertpapiers, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, keine Zahlung im Sinne dieser Klausel dar.

Die Zahlung kann erst dann als erfolgt angesehen werden, wenn der Verkäufer den Preis tatsächlich einkassiert hat. Wenn die Produkte, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts sind, vom Kunden weiterverkauft wurden, wird die Forderung des Verkäufers automatisch auf die Forderung des Preises der so vom Kunden verkauften Produkte übertragen.

Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der unbezahlten Produkte unter Eigentumsvorbehalt entstehen, an den Verkäufer ab.

Im Falle eines Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation des Kunden können die Produkte gemäß den geltenden gesetzlichen und/oder behördlichen Bestimmungen zurückgefordert werden.

Im Falle der Wiederinanspruchnahme der Waren wegen teilweiser oder vollständiger Nichtzahlung wird davon ausgegangen, dass die auf Lager befindlichen Produkte den unbezahlten Forderungen entsprechen.

Die Eigentumsvorbehaltsklausel verhindert nicht, dass mit der Lieferung der Waren das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sowie der Schäden, die sie verursachen könnten, auf den Käufer übergeht.

 

Artikel 14: Konventionelles Pfandrecht

Unabhängig von der Eigenschaft, in der die Firma Alex-Elec interveniert, erkennt der Kunde ihr ausdrücklich ein vertragliches Pfandrecht mit Retentions- und Vorzugsrecht, allgemein und permanent, an allen Waren, Werten und Dokumenten im Besitz der Firma Alex-elec an, und zwar als Garantie für die Gesamtheit der Forderungen (Rechnungen, Zinsen, entstandene Kosten, usw.), die die Firma Alex-elec gegen ihn hat, auch wenn diese vor oder außerhalb der Transaktionen liegen, die im Hinblick auf die genannten Waren, Werte und Dokumente durchgeführt wurden,

 

Artikel 15: Strafklausel

Sollte der Verkäufer aufgrund der Säumnis des Kunden gezwungen sein, seine Rechtsabteilung mit der Eintreibung der geschuldeten Beträge zu beauftragen, so werden diese um eine Entschädigung in Höhe von 20 % ihres Betrages erhöht.

Dieser Aufschlag wird als Strafklausel gemäß den Artikeln 1226 und 1152 des Zivilgesetzbuches festgelegt.

 

Artikel 16: Höhere Gewalt

Die Erfüllung aller oder eines Teils ihrer Verpflichtungen durch die Parteien wird ausgesetzt, wenn ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt eintritt, das die Erfüllung behindert oder verzögert.

Als solche gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Terrorismus, Aufruhr, Aufstand, soziale Unruhen, Streiks jeglicher Art und Probleme bei der Versorgung des Verkäufers.

Diese Aussetzung gilt jedoch nicht für Zahlungsverpflichtungen.

Sollte diese Aussetzung über eine Frist von sieben Tagen hinaus andauern, hat die andere Partei die Möglichkeit, die laufende Bestellung zu kündigen.

 

Artikel 17: Streitigkeiten

ALLE STREITFÄLLE, DIE IHREN URSPRUNG IN DER BILDUNG, AUSLEGUNG, GÜLTIGKEIT, AUSFÜHRUNG ODER BEENDIGUNG DER ZWISCHEN DEM VERKÄUFER UND DEM KUNDEN EINGEGANGENEN VERTRAGLICHEN BEZIEHUNGEN HABEN, SOWIE DIE DARAUS RESULTIERENDEN HANDLUNGEN UND DEREN FOLGEN WERDEN DEM HANDELSGERICHT VON PERPIGNAN VORGELEGT.

DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG UND DIE SICH DARAUS ERGEBENDEN TRANSAKTIONEN UNTERLIEGEN DER FRANZÖSISCHEN GESETZGEBUNG UND NUR DIE FRANZÖSISCHE VERSION DER VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IST VERBINDLICH.